Mit Überbrückungskrediten (Covid-19-Kredite) wurden Unternehmen und Start-ups, die aufgrund der Corona-Massnahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Die Kredite wurden von den Banken vergeben, besichert durch eine Bürgschaft der jeweilig zuständigen Bürgschaftsorganisation. Bei Ausfällen haftet der Bund vollumfänglich. Die Fristen für Kreditgesuche sind spätestens Ende August 2020 abgelaufen.
Zu den Aufgaben der Bürgschaftsorganisationen gehört aktuell die Verwaltung, Überwachung und Abwicklung der Solidarbürgschaften, sowie die Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung von Missbrauch. Die Bürgschaftsorganisationen arbeiten eng mit externen Partnern in rechtlichen Belangen und im Inkassowesen zusammen.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben für die ursprünglich 29'866 von der BG Mitte verbürgten Kredite ist seit 2020 ein wesentlicher Teil unseres Aufgabengebietes.