Die AVIG-Bürgschaft richtet sich an Versicherte der Arbeitslosenversicherung, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden oder unmittelbar von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und aus diesem Grund die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen.
Als Bürgschaftsnehmer/-in profitieren Sie von einer umfassenden, neutralen Projektprüfung und Beurteilung Ihrer geplanten Selbständigkeit. Wir beraten Sie auch zu Ihrem Businessplan und zu unterschiedlichen Problemen während der laufenden Bürgschaft.
Wir bürgen für Sie
Wir gewähren AVIG-Bürgschaften bis maximal 1 Mio. Schweizer Franken.
Die Dauer der Amortisation erstreckt sich auf bis zu 10 Jahre. In aller Regel beläuft sie sich auf 5 bis 10 Jahre.
Zusammen mit dem Gesuch sind der BG Mitte folgende Unterlagen über die Finanzierungsabsicht und die Bonität des Kreditnehmers einzureichen:
Die Dokumentation soll der Komplexität des Finanzierungszweckes angemessen sein und beinhaltet fallweise weitere Unterlagen: Businessplan, wichtige Verträge, Liegenschaftsdokumentation, Kostenvoranschlag etc.
Anders als bei der ordentlichen Bürgschaft, brauchen Sie für die AVIG-Bürgschaft keinen Kostenvorschuss zu leisten. Auch die Gesuchsprüfungskosten entfallen. Diese werden vom SECO übernommen.
Lediglich die Risikoprämie ist durch die gesuchstellende Person für die gesamte Laufzeit im Voraus zu bezahlen. Sie beträgt 1,25% des jährlich verbürgten Betrags.